AKG - Prävention vor Sanktion

AKG-Kodex Patientenorganisationen

5. Abschnitt: Inkrafttreten

§ 18 Inkrafttreten

Der Kodex in der von der Mitgliederversammlung am [06.11.2008] verabschiedeten Fassung tritt am [06.11.2008], jedoch nicht vor der Anerkennung als Wettbewerbsregeln durch das Bundeskartellamt gemäß § 24 Abs. 3 GWB in Kraft.

[Das Bundeskartellamt hat den AKG-Patientenkodex in der vorliegenden Fassung mit Beschluss vom 16. Juli 2009, zugegangen am 20. Juli 2009, als Wettbewerbsregeln anerkannt.]

Quicklinks

Die Quicklinks bieten Ihnen die Möglichkeit der zielgerichteten und schnellen Information.