AKG - Prävention vor Sanktion

3. AKG Compliance Officer Meeting

Dienstag, 11. Mai 2010

Das große Interesse an Compliance Officer Meetings wurde wieder unter Beweis gestellt. Über 25 Teilnehmer kamen nach Berlin, um sich über die aktuellen Entwicklungen zum Thema Compliance zu informieren.

Ein Themenschwerpunkt bildete die jüngste Entscheidung des OLG Braunschweig, über das wir bereits berichtet haben (AKG News 10/10). Im Mittelpunkt stand der Vortrag von Herrn Professor Hendrik Schneider, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Leipzig.

In seinem Vortrag „ Der Kassenarzt als Beauftragter im Sinne von § 299 StGB“ skizzierte er die rechtlichen Auswirkungen der gerichtlichen Auffassung:
Kernproblem: Reichweite des § 299 StGB

Der AKG wird die weitere Entwicklung der gerichtlichen Spruchpraxis verfolgen und Sie informieren. In den überwiegenden Fällen schützt kodexkonformes Verhalten auch vor einer Strafbarkeit nach § 299 StGB.

Quicklinks

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