Der Verhaltenskodex des AKG e.V.
6. Abschnitt: Inkrafttreten
§ 27 Inkrafttreten
Der Kodex der Mitglieder des Vereins „AKG e.V.“ in der von der Mitgliederversammlung am 07.04.2008 verabschiedeten Fassung tritt mit der Anerkennung als Wettbewerbsregeln durch das Bundeskartellamt gemäß § 24 Abs. 3 GWB in Kraft.
[Das Bundeskartellamt hat den AKG-Verhaltenskodex in der vorliegenden Fassung mit Beschluss vom 10. Februar 2009, zugegangen am 12. Februar 2009, als Wettbewerbsregeln anerkannt.]
