AKG - Prävention vor Sanktion

Der Verhaltenskodex des AKG e.V.

6. Abschnitt: Inkrafttreten

§ 27 Inkrafttreten

Der Kodex der Mitglieder des Vereins „AKG e.V.“ in der von der Mitgliederversammlung am 07.04.2008 verabschiedeten Fassung tritt mit der Anerkennung als Wettbewerbsregeln durch das Bundeskartellamt gemäß § 24 Abs. 3 GWB in Kraft.

[Das Bundeskartellamt hat den AKG-Verhaltenskodex in der vorliegenden Fassung mit Beschluss vom 10. Februar 2009, zugegangen am 12. Februar 2009, als Wettbewerbsregeln anerkannt.]

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