Für den AKG hat die Einhaltung kodifizierter Wettbewerbs- und Verhaltensregeln nach dem praxisorientierten Grundsatz ‚Prävention vor Sanktion‘ oberste Priorität. Als Einrichtung der Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie unterstützt der AKG seine Mitglieder dabei, für ein transparentes und faires Unternehmensverhalten in der Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit den medizinischen Fachkreisen zu sorgen. Das Verfahren der internen Selbstkontrolle schließt insbesondere die Beratung und die Mediation, aber auch die Sanktion von vereinsinternen Verstößen gegen den AKG-Verhaltenskodex ein.
Jeder Bürger kann eine Beanstandung bei uns einreichen. Wir gehen jeder Beschwerde nach und prüfen den Sachverhalt eingehend.
Wenn Sie das Verhalten eines Unternehmens beanstanden möchten, können Sie hier Ihre Beanstandung anbringen. Damit wir den Sachverhalt prüfen können, sind bestimmte Angaben unbedingt erforderlich.
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