Healthcare Compliance Lehrgang

Zentrale Fragestellungen von geldwerten Vorteilen über die Bestechung bis hin zur Korruption

Healthcare ohne Compliance ist heute nicht mehr denkbar. Die organisatorischen Rahmenbedingungen in Unternehmen und Organisationen im Gesundheitswesen zur Verhinderung von Compliance-Verstößen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Nach der Rechtsprechung gehört es zu den Sorgfaltspflichten der Unternehmensleitung, angemessene Maßnahmen zur Kontrolle von Compliance-Risiken zu ergreifen. Jedes Unternehmen tut also gut daran, eine geeignete Compliance-Organisation aufzubauen. Dies gilt insbesondere für Start-Ups und den Mittelstand, die den wachsenden Anforderungen ebenfalls gerecht werden wollen, ohne durch komplexe Organisationsstrukturen überfordert zu werden.

Die Themenschwerpunkte des Kurses umfassen zentrale Fragestellungen zur Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen, insbesondere mit Fokus auf die §§ 299a, b StGB (Korruption im Gesundheitswesen) wobei sowohl die passive als auch die aktive Seite beleuchtet wird.

Darüber hinaus lernen die Teilnehmenden auf der Grundlage des AKG – Verhaltenskodex die vier Prinzipien zur Korruptionsvermeidung kennen – das Trennungs-, Angemessenheits-, Transparenz- und Dokumentationsprinzip. Ein weiterer Fokus liegt auf dem Umgang mit Fortbildungen und Nebentätigkeiten, insbesondere auf der Abgrenzung zulässiger und unzulässiger geldwerter Vorteile.

Frau RA’in Engels wird zunächst die wichtigsten Verhaltensgrundsätze des AKG-Kodex anhand von aktuellen typischen Sachverhalten aus der Beratungspraxis erläutern. Dazu gehören u.a. das Vertragsmanagement für die Zusammenarbeit mit HCPs, etwa bei Berater.-/ Referentenverträgen gehört. Darüber hinaus wird sie auch andere Formen von Zuwendungen eingehend erörtern, wozu auch die Einladung zu med. Fortbildungsveranstaltungen, das Sponsoring von Drittveranstaltungen sowie Bewirtungen von Fachkreisangehörigen gehören.

Frau Jacobi wird sich dem Compliance-Schwerpunkt der Fortbildung und Nebentätigkeiten sowie der Abgrenzung geldwerter Vorteile widmen.

Herr Prof. Dr. jur. Hendrik Schneider legt den Fokus auf den strafrechtlichen Teil wie Themen der Bestechlichkeit und Korruption im Gesundheitswesen (§§ 299a, b StGB),  indem er bei letzterem die aktive wie auch die passive Seite beleuchtet.