Beanstandungen melden

Für den AKG hat die Einhaltung kodifizierter Wettbewerbs- und Verhaltensregeln nach dem praxisorientierten Grundsatz ‚Prävention vor Sanktion‘ oberste Priorität. Als Einrichtung der Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie unterstützt der AKG seine Mitglieder dabei, für ein transparentes und faires Unternehmensverhalten in der Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit den medizinischen Fachkreisen zu sorgen. Das Verfahren der internen Selbstkontrolle schließt insbesondere die Beratung und die Mediation, aber auch die Sanktion von vereinsinternen Verstößen gegen den AKG-Verhaltenskodex ein.
Jeder Bürger kann eine Beanstandung bei uns einreichen. Wir gehen jeder Beschwerde nach und prüfen den Sachverhalt eingehend.
Wenn Sie das Verhalten eines Unternehmens beanstanden möchten, können Sie hier Ihre Beanstandung anbringen. Damit wir den Sachverhalt prüfen können, sind bestimmte Angaben unbedingt erforderlich.

  1. Die Beanstandung ist schriftlich an den Verein zu richten.  Sie muss den Absender erkennen lassen und eine Begründung enthalten.
    Durch aussagekräftige Beweismittel (Schriftstücke, Zeugenbenennung u.a.) sollte sie gestützt werden.
  2. Eine Beanstandung kann ein anderes Mitgliedsunternehmen, der Vorstand des Vereins oder jeder Dritte erheben.
    Die Möglichkeit eines zivilrechtlichen Unterlassungsanspruchs des Beanstandenden ist nicht Zulässigkeitsvoraussetzung.
  3. Unzulässig sind Beanstandungen, die anonym oder ohne hinreichende Substantiierung vorgebracht werden, andere Produkte als verschreibungspflichtige Arzneimittel zum Gegenstand haben, Geschehnisse betreffen, die bereits vor der Einrichtung der Schlichtungs- und Schiedsstelle oder vor dem Eintritt des betroffenen Mitglieds in den Verein beendet worden sind, sich auf Vorgänge beziehen, die länger als ein Jahr zurückliegen.

 

Das folgende Formular hilft Ihnen dabei, uns alle nötigen Fakten zu übermitteln.

Laden Sie hier Dateien hoch, die die Beanstandung stützen und uns bei der Sachverhaltsaufklärung helfen.

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