Das Siegel prüft und zertifiziert ein effektives Compliance Management.
Effektives Healthcare Compliance Management beinhaltet die Steuerung der Gesamtheit sämtlicher organisatorischer Maßnahmen eines Unternehmens mit dem Ziel, das normgerechte Verhalten aller Organmitglieder, Führungskräfte sowie Mitglieder in Abstimmung mit den Unternehmenszielen sowie sämtlichen gesellschaftlichen Interessensgruppen systematisch zu gewährleisten.
Die Anforderungen, um das Siegel zu erhalten, sind sehr anspruchsvoll. Nur so hat das Zertifikat Aussagekraft und kann Vertrauen im Markt schaffen.
Konkret heißt das: Die zertifizierten Pharmafirmen
Die Prüfkriterien
Das Healthcare Compliance Audit im Unternehmen umfasst 200 Prüfkriterien – im Wesentlichen alle Punkte, die durch den Kodex geregelt werden:
Das AKG Healthcare Compliance Siegel bestätigt den kodexbezogenen Standard bezüglich Compliance-Organisationen, -Prozessen und -Verhalten.
Arzt und Industriemediziner mit über 35 Jahren Erfahrung in der pharmazeutischen Industrie (Schwerpunkte: Market Access, Medical Affairs, Patient & Public Relations, Healthcare Compliance). Er war u. a. langjähriges Mitglied der Geschäftsführung von LEO Pharma.
Nach Erwerb der Juristischen Staatsprüfung war er vom September 1992 bis September 1995 Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Michael Bock am Lehrstuhl für Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug und Strafrecht der Universität Mainz. Ab 1998 war er Wissenschaftlicher Assistent bei Michael Bock an der Universität Mainz.
Vom Sommersemester 2004 bis zum Wintersemester 2005/2006 vertrat er Manfred Seebode am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht der Universität Leipzig, den er zum 1. März 2006 durch Ernennung zum ordentlichen Professor übernahm.
Zum Ende des Sommersemester 2020 verließ Schneider die Universität Leipzig nach 14 Jahren und gründete in Wiesbaden eine eigene Rechtsanwaltskanzlei mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht und Medizinstrafrecht.
Nadine Jacobi verfügt über 23 Jahre Compliance Erfahrung, sowohl als Chief Compliance Officer in Unternehmen (u.a. in der Gesundheitsbranche und Rüstung) als auch als Senior Manager im Bereich Forensic Services bei zwei der Big4 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
Als Chief Compliance Officer und Bereichsleiterin Corporate Governance leitete sie die Abteilungen Compliance, Interne Revision und Datenschutz und berichtete in dieser Funktion an den CEO.
Im November 2019 gründete Frau Jacobi die auf Compliance und Interne Untersuchungen spezialisierte Boutique Kanzlei Compliance Customized (www.compliance-customized.com). Mit Unterstützung ihres interdisziplinären Teams berät sie Mandanten (vom mittelständischen Betrieb bis zum Konzern) bei der Konzeption, Implementierung und Optimierung von Compliance-Management-Systemen, der Umsetzung von Compliance Maßnahmen sowie der Durchführung von internen Untersuchungen. Die Kanzlei ist branchenübergreifen tätig, ein besonderer Fokus liegt auf Unternehmen aus dem Gesundheitswesen (Pharma, Krankenhäuser, Medizintechnik und BioTec).
Nadine Jacobi ist zugelassene Rechtsanwältin, Certified Fraud Examiner (CFE) und zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV).
Mathias Klümper studierte an der Universität Münster Rechtswissenschaften. Im Anschluss an das 1. juristische Staatsexamen promovierte er dort zu einem verfassungsrechtlichen Thema.
Er berät im Schwerpunkt Mandanten aus den Branchen Pharma und Medizintechnik zu branchentypischen Rechtsthemen, wie etwa klinische Prüfungen, Heilmittelwerberecht und Produkthaftung. In diesem Rahmen vertritt er eine Vielzahl von Unternehmen in heilmittelwerbe- und produkthaftungsrechtlichen Verfahren vor deutschen Gerichten.
Daneben berät er internationale Unternehmen zu Fragen des Marktzugangs und des Markteintritts mit Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland und hilft in diesem Rahmen ausländischen Firmen auch bei der Gründung einer Niederlassung in Deutschland.
Daneben ist er seit 2015 Lehrbeauftragter an der Universität Marburg im Rahmen des Masterstudiengangs Pharmarecht (LL.M. Pharmarecht). Er war von 2013 – 2015 Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Pharmazeutische Medizin e. V. (DGPharMed e.V.) und ist Gründungsmitglied des seit 2024 bestehenden Fachbereichs „Digital Health“ der DGPharMed. Ferner ist er seit 2012 Mitglied des Fachbeirates Compliance des Selbstregulierungsvereins Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V. (AKG e.V.) und dort regelmäßig Referent bei Schulungen der Compliance-Officer.